Das Übergabeprotokoll ist Ihre wichtigste Beweisurkunde. Gemeinsam durch alle Räume gehen und festhalten: Zustand von Wänden, Böden, Fenstern, Türen, Sanitär und Küche; vorhandene Mängel mit Foto; Zählerstände für Strom, Gas, Wasser, Heizung mit Datum; Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel; vereinbarte Renovierungen. Beide unterschreiben, beide erhalten ein Exemplar. Was nicht im Protokoll steht, gilt später als in Ordnung übergeben.
Wohnungsgeberbestätigung: Der Mieter muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden und braucht dafür Ihre Bestätigung (§ 19 Bundesmeldegesetz) – mit Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen aller einziehenden Personen. Sie sind zur Ausstellung verpflichtet; Verstöße kosten Bußgeld.
Praktisches: Klingel- und Briefkastenschild, Einweisung in Heizung und Sicherungskasten, Hausordnung übergeben, bei der Eigentumswohnung den Verwalter über den Mieterwechsel informieren, Versorger-Wechsel (Strom meldet der Mieter selbst an).
Nach der Übergabe die Wohnung als vermietet melden – die Anzeige geht sofort von allen Portalen. Das Protokoll unter Dokumente ablegen; die Vorlage dafür finden Sie im Dashboard.
Stand: September 2026 · Quellen: BGB, GEG, BetrKV, AGG, Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz 01/2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.