Maßstab ist die ortsübliche Vergleichsmiete: Was zahlen Mieter für ähnliche Wohnungen (Lage, Größe, Baujahr, Ausstattung) in Ihrem Ort? Gemeinden über 50.000 Einwohner müssen seit 2023 einen Mietspiegel führen – dort finden Sie die Spanne für Ihre Wohnung. In kleineren Orten helfen Angebotsmieten auf den Portalen, wobei Angebotsmieten meist über den tatsächlich vereinbarten Mieten liegen.
Mietpreisbremse: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (per Landesverordnung, gilt inzwischen in über 800 Gemeinden) darf die Neuvertragsmiete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Die Regelung ist bis Ende 2029 verlängert. Ausnahmen: Neubau, der erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermietet wurde, umfassend modernisierte Wohnungen und eine höhere Vormiete, die Sie weiterverlangen dürfen. Wer sich auf eine Ausnahme beruft, muss den Mieter darüber unaufgefordert und vor Vertragsschluss in Textform informieren (§ 556g Abs. 1a BGB) – sonst gilt die Ausnahme nicht.
Praxis: Setzen Sie die Kaltmiete am oberen Ende der realistischen Spanne an, nicht darüber. Ein überhöhter Preis bringt weniger Anfragen und schwächere Bewerber; ein zu niedriger Preis lässt sich später wegen der Kappungsgrenze nur langsam anheben. Nebenkosten realistisch schätzen – zu niedrige Vorauszahlungen führen zu Nachzahlungsstreit. Stellplatz oder Garage separat ausweisen.
Stand: September 2026 · Quellen: BGB, GEG, BetrKV, AGG, Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz 01/2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.