Möblierte Vermietung war lange eine Grauzone – die Mietrechtsreform 2026 zieht hier klare Linien. Kernpunkte des Gesetzes: In angespannten Wohnungsmärkten muss der Möblierungszuschlag im Vertrag gesondert ausgewiesen werden und sich am Zeitwert der Möbel orientieren; wird er nicht ausgewiesen, gilt die Wohnung für die Mietpreisbremse als unmöbliert. Kurzzeitmietverträge werden auf sechs Monate begrenzt (einmalig auf acht verlängerbar); darüber greifen alle Mieterschutzregeln. Prüfen Sie vor Vertragsschluss den aktuellen Stand – Details wurden im Gesetzgebungsverfahren 2026 mehrfach angepasst.
Zwischenmiete aus eigenem Anlass (Auslandsaufenthalt) ist als befristeter Vertrag mit Eigenbedarfsgrund möglich, wenn der Grund bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt wird.
Inventarliste: Bei möblierter Vermietung gehört eine vollständige Liste mit Zustand und Anschaffungswert der Möbel zum Vertrag – sie ist Grundlage für Zuschlag und Übergabe.
Ferienvermietung ist keine Wohnraummiete – hier gelten Zweckentfremdungssatzungen vieler Städte, oft mit Genehmigungspflicht und Registrierungsnummer.
Stand: September 2026 · Quellen: BGB, GEG, BetrKV, AGG, Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz 01/2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.