Entscheiden Sie nach sachlichen Kriterien: Zahlungsfähigkeit (Einkommen, Bonitätsnachweis), Verlässlichkeit im Kontakt, Passung von Haushaltsgröße und Einzugstermin zur Wohnung, bei Haustieren oder Untervermietung Ihre Vorgaben. Ein solider Bewerber, der 30 Euro unter dem Höchstgebot liegt, ist besser als ein wackliger zum Höchstpreis – ein Mietausfall kostet mehr als Monate an Mehrmiete.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft bei jeder Wohnungsvermietung, für weitere Merkmale (Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung, sexuelle Identität) gilt es bei Vermietern mit größerem Bestand. Sicher fahren Sie, wenn Sie die Auswahl dokumentieren (Kriterien, Eingangsreihenfolge, Bonität) und Absagen ohne Begründung erteilen: „Wir haben uns für einen anderen Bewerber entschieden." Persönliche Begründungen laden zu Streit ein.
Reservieren Sie erst, wenn Nachweise vorliegen; sagen Sie den übrigen Interessenten erst ab, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist. Bis dahin sind sie Ihr Plan B – Bewerber springen auch kurz vor Unterschrift ab.
Alle Anfragen und Besichtigungstermine laufen im Dashboard zusammen; sobald Sie die Wohnung als vermietet melden, geht das Inserat sofort von allen Portalen. Eine Bewerber-Übersicht mit digitaler Selbstauskunft und automatischen Absagen folgt ab Oktober als Bewerber-Service.
Stand: September 2026 · Quellen: BGB, GEG, BetrKV, AGG, Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz 01/2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.