- Erst vorbereiten, dann einladen: Besichtigungen starten, wenn Exposé, Grundriss und Energieausweis vorliegen. Den Energieausweis müssen Sie spätestens bei der Besichtigung vorlegen.
- Besichtigungstourismus vermeiden: Vor dem Termin wenige Fragen zu Finanzierung, Budget und Zeitplan stellen. Wer konkret antwortet, bekommt einen Besichtigungstermin.
- Sicher im eigenen Haus: Besucher durch alle Räume begleiten, möglichst zu zweit zeigen, Wertsachen und Unterlagen vorher wegräumen.
- Ehrlich bleiben: Bekannte Mängel, die ein Käufer nicht selbst sehen kann, müssen Sie offenlegen. Bei Arglist hilft auch „gekauft wie gesehen“ nicht (§ 444 BGB).
- Danach prüfen, nicht hoffen: Angebote schriftlich einholen, die Finanzierung prüfen und den Kontakt zu weiteren Interessenten bis zum Zahlungseingang halten.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und Erfahrungen aus der Vermarktungspraxis wieder. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 4. November 2026.
Die häufigsten Sorgen bei der Hausbesichtigung – und was hilft
Wer sein Haus oder seine Wohnung ohne Makler verkauft, hat vor den Besichtigungen meist dieselben Sorgen. Für jede gibt es eine praktische Antwort:
| Sorge | Was hilft | Mehr dazu |
|---|---|---|
| „Es kommen nur Neugierige.“ | Vor dem Termin kurz nach Finanzierung, Budget und Zeitplan fragen. | Auswählen |
| „Meine Wochenenden gehen drauf.“ | Termine an wenigen festen Tagen bündeln, Schwächen schon im Inserat nennen. | Planen |
| „Fremde laufen durch mein Haus.“ | Möglichst zu zweit zeigen, Besucher begleiten, Wertsachen wegräumen. | Sicherheit |
| „Ich weiß nicht, was ich sagen muss.“ | Bekannte Mängel offen ansprechen, im Zweifel „Das weiß ich nicht“ sagen. | Mängel |
| „Der Käufer drückt vor Ort den Preis.“ | Nicht am Termin verhandeln, um ein schriftliches Angebot bitten. | Ablauf |
| „Der Käufer sagt zu und springt ab.“ | Finanzierung prüfen, weitere Interessenten bis zum Zahlungseingang warm halten. | Danach |
| „Was, wenn der Käufer nicht zahlt?“ | Zahlung nur auf dem im notariellen Kaufvertrag geregelten Weg, Schlüssel erst nach vollständigem Zahlungseingang. | Prüfen |
Die folgenden Abschnitte gehen die Hausbesichtigung in der Reihenfolge durch, in der Sie sie erleben: vor, während und nach dem Besichtigungstermin.
Besichtigungstermine planen
Wann Sie mit den Besichtigungen beginnen
Laden Sie erst ein, wenn die Grundlagen stehen: ein aussagekräftiges Exposé, ein Grundriss, eine Übersicht der laufenden Kosten und ein gültiger Energieausweis. Den Energieausweis müssen Sie Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen, es genügt auch, ihn dort gut sichtbar auszulegen (§ 80 Abs. 4 GModG). Fehlt er noch, können Sie ihn online bestellen. Welche Unterlagen Sie insgesamt brauchen, zeigt die Checkliste Hausverkauf, für Wohnungen die Checkliste Wohnungsverkauf.
Einzeltermin oder Sammeltermin?
Die Regel sind Einzeltermine. Ein Sammeltermin lohnt sich nur, wenn sehr viele ernsthafte Anfragen in kurzer Zeit kommen.
| Einzeltermin | Sammeltermin | |
|---|---|---|
| Geeignet bei | normaler Nachfrage | sehr vielen Anfragen in kurzer Zeit |
| Vorteile | Zeit für Fragen, vertrauliche Atmosphäre, Sie lernen jeden Interessenten kennen | Ein Vormittag statt vieler Termine, Interessenten sehen, dass es Nachfrage gibt |
| Nachteile | Kostet viel Zeit, besonders am Wochenende | Wenig Raum für Fragen, Neugierige kommen leichter mit, schwerer zu überblicken |
| Praxis-Tipp | Wohnung 30 bis 45 Minuten, Haus eher eine Stunde, möglichst bei Tageslicht | Danach gezielte Zweittermine nur für die Ernsthaften |
Termine bündeln
- Legen Sie zwei, drei feste Besichtigungstage fest, statt jeden Wunschtermin einzeln anzunehmen.
- Planen Sie zwischen zwei Besichtigungsterminen einen Puffer von 15 Minuten ein, damit sich Interessenten nicht begegnen und Sie kurz Notizen machen können.
- Wählen Sie Zeiten bei Tageslicht. Abends und im Winter wirken Räume kleiner und dunkler.
- Nennen Sie bekannte Schwächen schon im Inserat, etwa eine alte Heizung. Wer sich daran stört, fragt gar nicht erst an.
Interessenten auswählen: Besichtigungstourismus vermeiden
Der größte Zeitgewinn entsteht vor dem ersten Besichtigungstermin. Beantworten Sie Anfragen zügig, am besten noch am selben Tag, und stellen Sie vor der Einladung wenige, faire Fragen:
| Frage | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Ist Ihre Finanzierung geklärt? Gibt es eine objektbezogene Finanzierungsbestätigung der Bank? | zeigt, ob der Kauf realistisch ist |
| Wie viel Eigenkapital bringen Sie ein? (nur wenn die Finanzierung noch offen ist) | hilft, die Chancen bei der Bank einzuschätzen |
| Liegt der Kaufpreis in Ihrem Budget? | vermeidet Termine ohne Aussicht |
| Ab wann möchten Sie kaufen bzw. einziehen? | passt der Zeitplan zu Ihrem? |
| Müssen Sie vorher eine eigene Immobilie verkaufen? | abhängige Käufe dauern oft länger |
| Haben Sie schon andere Objekte angesehen? | zeigt, wie weit die Suche ist |
| Was ist Ihnen an der Immobilie besonders wichtig? | zeigt Motivation und Passung |
Die Fragen gibt es als Vorlage zum Herunterladen: Fragen an Kaufinteressenten (PDF). Eine fertige Antwort auf eine Anfrage finden Sie in den Textvorlagen im Leitfaden.
Wen Sie einladen
- Einladen: Wer konkret antwortet, eine geklärte oder laufende Finanzierung hat und dessen Zeitplan zu Ihrem passt.
- Später einladen: Wer erst eine eigene Immobilie verkaufen muss. Das kann passen, dauert aber meist länger.
- Nachfragen: Wer gar nicht oder ausweichend antwortet. Geben Sie etwas Zeit: Viele klären die Finanzierung erst, wenn sie eine passende Immobilie gefunden haben.
Was Sie nicht fragen sollten
Familienstand, Kinderwunsch, Herkunft, Religion, Gesundheit oder ähnliche persönliche Merkmale haben bei der Auswahl nichts verloren. Gehen Sie mit allen Angaben vertraulich und sparsam um: Fragen zur Finanzierung dürfen Sie stellen, Nachweise lassen Sie sich zeigen, statt sie zu kopieren oder zu speichern. Daten von Interessenten, die nicht kaufen, löschen Sie nach dem Verkauf. Für Mietinteressenten haben die Datenschutzbehörden in einer Orientierungshilfe beschrieben, was wann erfragt werden sollte. Für den Verkauf gibt es keine solche Leitlinie, die zurückhaltende Linie ist deshalb der sichere Weg.
Haus für die Besichtigung vorbereiten
Käufer entscheiden oft in den ersten Minuten, ob sie sich ein Leben in der Immobilie vorstellen können. Sie müssen nicht renovieren, aber das Haus sollte gepflegt, hell und aufgeräumt wirken.
Räume und Außenbereich
- Aufräumen und entrümpeln: Weniger Möbel und freie Flächen lassen Räume größer wirken. Keller, Dachboden und Garage gehören dazu, Käufer schauen auch dort.
- Persönliches reduzieren: Familienfotos, Sammlungen und viel Deko wegräumen, damit Käufer sich selbst in den Räumen sehen.
- Kleine Mängel beheben: tropfende Wasserhähne, defekte Leuchtmittel, lose Griffe, klemmende Türen. Größere Schäden nicht kaschieren, sondern offen ansprechen.
- Licht und Luft: vorher gut lüften, alle Lichter an, Vorhänge auf. Starke Gerüche, etwa von Rauch, Haustieren oder Essen, vermeiden.
- Eingang und Garten: Weg, Haustür, Briefkasten und Rasen sind der erste Eindruck. Im Winter Schnee räumen und streuen.
- Haustiere während der Besichtigung möglichst außer Haus lassen.
Unterlagenmappe für den Termin
- Energieausweis, gut sichtbar ausgelegt
- Grundriss und Exposé als Ausdruck zum Mitnehmen
- Übersicht der laufenden Kosten: Grundsteuer, Versicherung, Energie, bei Wohnungen das Hausgeld
- Liste der Modernisierungen mit Jahr, möglichst mit Rechnungen
- Bei Wohnungen: Protokolle der Eigentümerversammlungen und Wirtschaftsplan
Weitere Unterlagen wie den Grundbuchauszug geben Sie erst nach dem Termin an ernsthafte Interessenten weiter, am besten über einen geschützten Link statt als E-Mail-Anhang.
Sicherheit und Haftung im eigenen Haus
Fremde durchs eigene Haus zu führen, ist für viele Verkäufer der unangenehmste Teil der Hausbesichtigung. Mit ein paar Regeln behalten Sie die Kontrolle.
Wertsachen und Unterlagen
- Schmuck, Bargeld, Schlüssel und Ausweise verschlossen oder außer Haus aufbewahren.
- Persönliche Unterlagen, Kontoauszüge, Post und Medikamente wegräumen.
- Keine Hinweise auf Abwesenheiten oder Urlaube sichtbar lassen, etwa am Kalender.
Besucher begleiten
- Zeigen Sie das Haus möglichst zu zweit, besonders bei einem Sammeltermin.
- Begleiten Sie Besucher durch alle Räume und lassen Sie niemanden allein in einem Zimmer.
- Notieren Sie vorab Name und Telefonnummer. Sich am Termin den Ausweis zeigen zu lassen, ist üblich und schreckt Unseriöse ab.
Fotos durch Besucher
Im eigenen Haus gilt Ihr Hausrecht als Eigentümer (§§ 903, 1004 BGB): Sie entscheiden, ob drinnen fotografiert werden darf. Sagen Sie zu Beginn freundlich, dass Fotos nur nach Absprache erlaubt sind. Ernsthaften Interessenten schicken Sie nach dem Termin gern Bilder für ihre Entscheidung.
Haftung, wenn sich jemand verletzt
Als Eigentümer haben Sie eine Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB): Gefahren, die Sie kennen oder erkennen können und mit zumutbarem Aufwand beseitigen können, müssen Sie beseitigen oder deutlich darauf hinweisen. Typisch sind lose Teppiche, wackelige Geländer, schlechte Beleuchtung im Keller oder Glätte vor der Tür. Ein Schild „Betreten auf eigene Gefahr“ schützt Sie nicht sicher.
Bei selbst bewohntem Eigentum deckt in der Regel die private Haftpflichtversicherung solche Schäden ab. Steht das Haus leer oder ist es vermietet, fragen Sie vor den Besichtigungen bei Ihrem Versicherer nach. Dann kann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nötig sein.
Ablauf der Hausbesichtigung
Eine Hausbesichtigung dauert meist rund eine Stunde, eine Wohnungsbesichtigung oft 30 bis 45 Minuten. So bleibt sie entspannt und für beide Seiten ergiebig:
- Begrüßung: kurz vorstellen, Ausweis zeigen lassen, erwähnen, dass Fotos nur nach Absprache erlaubt sind. Energieausweis und Exposé liegen bereit.
- Rundgang: in einer festen Reihenfolge, im schönsten Raum beginnen und enden. Lassen Sie Interessenten Zeit und drängen Sie nicht.
- Fragen beantworten: ehrlich und konkret. Wenn Sie etwas nicht wissen, sagen Sie das und liefern Sie die Antwort nach.
- Eigene Fragen stellen: Wie gefällt die Immobilie, was spricht dagegen, wie geht es bei der Bank weiter?
- Abschluss: eine Rückmeldung bis zu einem festen Datum vereinbaren und um ein schriftliches Angebot bitten. Über den Preis verhandeln Sie nicht vor Ort, sondern danach.
Fragen bei der Hausbesichtigung
Was Käufer fragen
Käufer kommen oft mit einer eigenen Checkliste zur Hausbesichtigung. Wenn Sie die typischen Fragen kennen, antworten Sie sicher und wirken vorbereitet:
| Typische Frage | Was Sie vorbereiten |
|---|---|
| Warum verkaufen Sie? | Eine ehrliche, kurze Antwort, etwa ein Umzug oder eine veränderte Lebenssituation. Zeitdruck oder eine finanzielle Notlage müssen Sie nicht erwähnen. |
| Was wurde zuletzt modernisiert? | Maßnahme und Jahr für Heizung, Fenster, Dach oder Bad, möglichst mit Rechnungen. |
| Wie hoch sind die laufenden Kosten? | Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Energiekosten der letzten Jahre, bei Wohnungen das Hausgeld. |
| Gab es Feuchtigkeit, Schimmel oder andere Schäden? | Vollständig und ehrlich antworten, auch bei behobenen Schäden, mit Nachweisen. |
| Sind Sonderumlagen geplant? (Wohnung) | Protokolle der Eigentümerversammlungen und Beschluss-Sammlung, bekannte Maßnahmen offen nennen. |
| Wann wäre eine Übergabe möglich, was bleibt drin? | Einen realistischen Zeitraum nennen und klären, ob Küche und Einbauten mitverkauft werden. |
| Kann ich noch einmal mit einem Gutachter kommen? | Ja, einen zweiten Termin anbieten. Wer einen Fachmann mitbringt, meint es meist ernst. |
| Ist der Preis verhandelbar? | Zum Beispiel: „Über ein konkretes Angebot spreche ich gern nach der Besichtigung.“ |
Alle 15 typischen Käuferfragen mit Antwortvorschlägen finden Sie im Leitfaden unter Was Käufer fragen – und was Sie antworten.
Was Sie am Termin fragen
Die Besichtigung ist auch Ihre Gelegenheit, den Interessenten kennenzulernen. Gegen Ende des Rundgangs bieten sich diese Fragen an:
- Wie gefällt Ihnen die Immobilie, was spricht für Sie dagegen?
- Wie geht es bei Ihnen weiter, etwa mit der Bank oder einem zweiten Termin?
- Welche Unterlagen brauchen Sie noch für Ihre Finanzierung?
- Bis wann können Sie sich entscheiden?
Offene Bedenken sind kein schlechtes Zeichen. Wer sie ausspricht, setzt sich ernsthaft mit dem Kauf auseinander, und Sie können sie oft direkt ausräumen.
Mängel: was Sie sagen müssen
Viele Verkäufer fürchten, durch ehrliche Antworten Käufer zu verlieren. Rechtlich gilt eine klare Grundregel:
- Bekannte Mängel und begründete Verdachtsmomente müssen Sie offenlegen, wenn sie für die Kaufentscheidung wichtig sind, auch ungefragt. Typisch sind Feuchtigkeitsschäden, fehlende Genehmigungen oder Altlasten. Der übliche Haftungsausschluss „gekauft wie gesehen“ gilt nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen (§ 444 BGB).
- Offensichtliche Mängel, die jeder Besucher sieht, müssen Sie nicht eigens erklären. Was ein Laie bei der Besichtigung nicht erkennen kann, zum Beispiel Feuchtigkeit in einer Kelleraußenwand, schon (BGH, Beschluss vom 20.09.2017, V ZR 64/17).
- Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Sagen Sie lieber „Das weiß ich nicht“ als pauschal „Alles in Ordnung“.
- Schriftlich festhalten: Eine Liste der bekannten Mängel, die der Käufer erhält und die in den Kaufvertrag aufgenommen wird, schützt Sie vor späterem Streit. Das empfehlen auch die Notare.
Offenheit kostet höchstens einen Interessenten, der ohnehin abgesprungen wäre. Ein verschwiegener Mangel kann dagegen noch lange nach dem Verkauf teuer werden.
Wohnungsbesichtigung bei vermieteter Wohnung
Verkaufen Sie eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Haus, finden die Besichtigungstermine in den Räumen Ihres Mieters statt. Dafür gelten eigene Regeln:
- Der Mieter muss Besichtigungen in der Regel dulden, wenn ein konkreter Grund besteht. Der geplante Verkauf ist ein solcher Grund. Die Pflicht folgt aus dem Mietvertrag in Verbindung mit § 242 BGB (BGH, Urteil vom 26.04.2023, VIII ZR 420/21).
- Rechtzeitig ankündigen und Termine zu üblichen Tageszeiten an Werktagen anbieten. Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht, einige Tage Vorlauf sind fair und vermeiden Streit.
- Grenzen beachten: Drohen dem Mieter durch die Besichtigung ernsthafte gesundheitliche Gefahren, müssen die Interessen abgewogen werden. Dann kommen auch mildere Lösungen in Betracht, etwa dass sich der Mieter von einer Vertrauensperson vertreten lässt.
- Fotos fürs Internet-Inserat in der bewohnten Wohnung muss der Mieter nach einem Urteil des AG Steinfurt nicht dulden (Urteil vom 10.04.2014, 21 C 987/13). Fragen Sie ihn, oder nutzen Sie Grundriss und Fotos aus der Zeit vor der Vermietung.
- Der Mietvertrag läuft weiter: Der Käufer tritt in das bestehende Mietverhältnis ein (§ 566 BGB). Das fragen Kaufinteressenten fast immer.
Bündeln Sie die Besichtigungstermine an wenigen Tagen und binden Sie den Mieter früh ein. Ein kooperativer Mieter ist bei der Wohnungsbesichtigung ein echter Vorteil. Mehr zum Verkauf von Wohnungen im Ratgeber Eigentumswohnung verkaufen.
Nach dem Besichtigungstermin
Mit dem Termin ist die Arbeit nicht vorbei. Die Tage danach entscheiden, ob aus einem Interessenten ein Käufer wird.
- Direkt Notizen machen: Name, Datum, Finanzierung, Zeitplan, Ihr Eindruck und der vereinbarte nächste Schritt. Die Besichtigungs-Checkliste (PDF) hat dafür eine eigene Seite.
- Nachfassen: Melden Sie sich bis zum vereinbarten Datum, falls der Interessent es nicht tut. Fragen Sie, ob er noch Unterlagen für seine Bank braucht.
- Unterlagen teilen: Grundbuchauszug, Protokolle und weitere Unterlagen nur an ernsthafte Interessenten, am besten über einen geschützten Link.
- Zweitbesichtigung zulassen: Wer mit einem Sachverständigen oder Handwerker wiederkommen will, meint es ernst. Sagen Sie einen solchen Termin nicht kurzfristig ab, das wirkt auf Käufer wie ein Warnsignal.
- Angebote schriftlich einholen und vergleichen, wie in der Tabelle unten.
- Verhandeln: mit Zielpreis und Schmerzgrenze, Zugeständnisse nur gegen etwas Konkretes. Mehr dazu im Leitfaden unter Käufer prüfen und verhandeln.
- Fair absagen: kurz und freundlich, aber erst nach der Beurkundung. Bis dahin genügt ein ehrlicher Zwischenstand. Muster für Zwischenstand und Absage finden Sie in den Textvorlagen.
Angebote vergleichen
| Kriterium | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Preis | Höhe des schriftlichen Angebots und ob es an Bedingungen geknüpft ist |
| Finanzierung | objektbezogene Finanzierungsbestätigung, hoher Eigenkapitalanteil oder noch offen? |
| Abhängigkeiten | Muss der Käufer erst eine eigene Immobilie verkaufen? |
| Zeitplan | Passen Notartermin und Übergabe zu Ihren Plänen? |
| Eindruck | Verlässlich, gut erreichbar, konkrete Fragen gestellt? |
Ein etwas niedrigeres Angebot mit sicherer Finanzierung und schnellem Notartermin ist oft mehr wert als ein höheres mit offenen Fragen.
Käufer wirklich prüfen: Finanzierung, Zusagen, Zahlung
Eine mündliche Zusage ist ein guter Anfang, aber noch keine Sicherheit. Prüfen Sie diese Punkte, bevor Sie anderen Interessenten absagen:
Die Finanzierung
- Am verlässlichsten ist eine objektbezogene Finanzierungsbestätigung der Bank, also ein Schreiben, das sich auf genau Ihre Immobilie und den Kaufpreis bezieht.
- Ein allgemeines Finanzierungszertifikat beruht oft nur auf den Angaben des Käufers. Es zeigt, dass jemand sich gekümmert hat, ist aber keine Zusage für Ihre Immobilie.
- Wer ohne Kredit kauft, kann Ihnen die verfügbaren Mittel nachweisen. Gezahlt wird unbar, in der Regel per Überweisung: Bargeld, Kryptowerte, Gold oder Edelsteine sind beim Immobilienkauf als Zahlung ausgeschlossen (§ 16a GwG).
Zusagen und Reservierung
Eine mündliche Zusage oder eine Reservierungsvereinbarung ohne Notar bindet rechtlich kaum. Verbindlich wird der Kauf erst mit der notariellen Beurkundung. Halten Sie Ihre zweite und dritte Wahl deshalb freundlich und ehrlich auf dem Laufenden, mindestens bis zur Beurkundung und besser bis zum Zahlungseingang. Auch kurz vor dem Notartermin kann ein Kauf noch platzen. Eine Reservierungsgebühr in vorformulierten Maklerbedingungen hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt (BGH, Urteil vom 20.04.2023, I ZR 113/22).
Was der Notar für Sie absichert
- Der Notar stellt bei der Beurkundung die Identität der Beteiligten fest (§ 10 BeurkG).
- Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn der Notar mit der Fälligkeitsmitteilung bestätigt hat, dass die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen vorliegen. Der Käufer zahlt dann innerhalb der vereinbarten Frist.
- Die Eigentumsumschreibung veranlasst der Notar erst, wenn die Zahlung nachgewiesen ist, in der Regel durch Ihre Bestätigung, und die Grunderwerbsteuer bezahlt ist. Die Schlüssel übergeben Sie erst nach vollständiger Zahlung.
Was beim Notar passiert und was es kostet, erklärt unser Ratgeber Notarkosten und Ablauf beim Notar.
Warnzeichen für Betrug
Betrug beim Immobilienverkauf ist selten, kommt aber vor. Bei diesen Signalen sollten Sie genau hinsehen:
- Jemand will sofort zum vollen Preis kaufen, ohne das Haus richtig angesehen zu haben, und macht Druck.
- Ungewöhnliche Zahlungswege wie Bargeld, Kryptowährung oder Zahlung über Dritte im Ausland.
- Der Interessent zeigt keinen Ausweis oder nennt wechselnde Namen.
- Er bittet um Schlüssel, Unterlagen im Original oder Ihre Kontodaten, bevor ein Notartermin steht.
- Jemand verlangt von Ihnen Gebühren vorab, etwa für eine „Reservierung“ oder „Bearbeitung“.
Grundregel: Gezahlt wird nur auf dem Weg, den der Kaufvertrag beim Notar festlegt. Alles außerhalb dieses Wegs ist ein Warnsignal.
Checkliste Hausbesichtigung
Vorher
- Exposé, Grundriss, Kostenübersicht und Energieausweis bereit
- Interessenten mit Fragen zu Finanzierung, Budget und Zeitplan vorsortiert
- Feste Besichtigungstage bei Tageslicht, Puffer zwischen den Terminen
- Räume aufgeräumt, gelüftet, kleine Mängel behoben, Eingang und Garten gepflegt
- Wertsachen, Unterlagen und Medikamente weggeräumt, Stolperfallen beseitigt
- Bei Vermietung: Termin rechtzeitig mit dem Mieter abgestimmt
Am Termin
- Ausweis zeigen lassen, möglichst zu zweit zeigen, Besucher begleiten
- Energieausweis vorlegen, Exposé zum Mitnehmen
- Ehrlich antworten, bekannte Mängel offen ansprechen
- Nicht über den Preis verhandeln, Rückmeldung bis zu einem Datum vereinbaren
Danach
- Notizen zu jedem Interessenten
- Nachfassen, Unterlagen über geschützten Link teilen
- Angebote schriftlich einholen und vergleichen, Finanzierung prüfen
- Weitere Interessenten bis zum Zahlungseingang warm halten
Zum Ausdrucken: Besichtigungs-Checkliste (PDF) und Fragen an Kaufinteressenten (PDF). Den gesamten Verkauf Schritt für Schritt erklärt unser Leitfaden Haus oder Wohnung verkaufen ohne Makler.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir erstellen die Inhalte sorgfältig, übernehmen aber keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Bei Fragen zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich an einen Notar oder Rechtsanwalt.
Quellen
- § 80 GModG – Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
- § 444 BGB – Haftungsausschluss
- § 823 BGB – Schadensersatzpflicht
- § 903 BGB – Befugnisse des Eigentümers
- § 1004 BGB – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
- § 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben
- § 566 BGB – Kauf bricht nicht Miete
- § 16a GwG – Verbot des Barzahlens beim Erwerb von Immobilien
- § 10 BeurkG – Feststellung der Beteiligten
- BGH, Beschluss vom 20.09.2017, V ZR 64/17 – Offenbarungspflicht bei Mängeln
- BGH, Urteil vom 26.04.2023, VIII ZR 420/21 – Besichtigung vermieteter Wohnung bei Verkauf
- BGH, Urteil vom 20.04.2023, I ZR 113/22 – Reservierungsgebühr in Makler-AGB unwirksam
- AG Steinfurt, Urteil vom 10.04.2014, 21 C 987/13 – Fotos in vermieteter Wohnung
- notar.de: „Gekauft wie gesehen“ – Aufklärungspflichten beim Verkauf von Immobilien
- Medienverbund der Notarkammern: Gekauft wie gesehen – Praktische Tipps zum Immobilien(ver)kauf (2023)
- Landesnotarkammer Bayern: Informationsbroschüre Immobilien
- Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt: Neue Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zu Mietinteressenten (2026)
- Verbraucherzentrale: Private Haftpflichtversicherung