Online-Register nach dem Data Act
Stand: September 2026
Dieses Register stellt die Informationen bereit, die Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten nach Art. 26 und Art. 28 der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) öffentlich zugänglich machen müssen. Es ergänzt die Vereinbarung zum Cloud-Switching (Anlage zu den AGB) und wird bei Änderungen der Plattform aktualisiert.
1. Anbieter und Dienst
Evorimo GmbH, Am Münchfeld 57, 80999 München, Deutschland (HRB 310836, Amtsgericht München). Der Dienst ist die Evorimo-Plattform (Kundenbereich unter app.evorimo.de sowie zugehörige Funktionen), eine Software-as-a-Service-Lösung zur Vermarktung von Immobilien durch private Eigentümer.
2. Exportierbare Datenkategorien und digitale Vermögenswerte (Art. 26 lit. c Data Act)
Auf Verlangen des Kunden werden – soweit technisch verfügbar und gesetzlich zulässig – folgende Kategorien exportiert:
- Kunden- und Kontodaten (Name, Kontaktdaten, Kundennummer, Kontoeinstellungen)
- Vertrags- und Buchungsdaten (gebuchte Pakete, Laufzeiten, Status)
- Rechnungs- und Zahlungsinformationen (Rechnungen, Zahlungsstatus; keine Zahlungsmitteldaten, diese liegen ausschließlich beim Zahlungsdienstleister)
- Immobilien- und Objektdaten (Objektangaben, Adresse, Ausstattung, Texte, Preise, Energieangaben, Preiseinschätzung)
- Inserats- und Vermarktungsdaten (Veröffentlichungsstatus je Portal, Zeitpunkte)
- Hochgeladene Dokumente und Dateien (Fotos, Grundrisse, Energieausweise, Exposés, sonstige Unterlagen) in ihrem Originalformat
- Interessenten- und Kommunikationsdaten (Anfragen, Nachrichtenverläufe, Notizen, Besichtigungstermine und Buchungen, ergänzende Angaben von Interessenten), soweit der Kunde hieran berechtigt ist
- Nutzungs- und Protokolldaten, soweit sie dem Kunden zugeordnet werden können
- Einstellungen, Konfigurationen und Präferenzen innerhalb der Plattform
3. Datenstrukturen und Datenformate (Art. 26 lit. a Data Act)
| Datenkategorie | Format | Struktur |
|---|---|---|
| Konto-, Vertrags-, Objekt-, Inserats-, Interessenten- und Protokolldaten | JSON (UTF-8) und CSV (UTF-8, Trennzeichen Semikolon) | Eine Datei je Datenkategorie; jede Zeile bzw. jedes Objekt entspricht einem Datensatz; Feldnamen in englischer Schreibweise, Zeitangaben nach ISO 8601 (UTC); Verknüpfungen über eindeutige Kennungen (UUID) |
| Rechnungen | PDF sowie CSV-Übersicht | Eine PDF je Rechnung; die CSV-Übersicht enthält Rechnungsnummer, Datum, Betrag, Status |
| Fotos, Grundrisse, Dokumente | Originalformat (z. B. JPEG, PNG, PDF) | Dateiname und Zuordnung zum Objekt in einer begleitenden JSON-/CSV-Liste |
| Exposés | Eine Datei je Objekt |
Der Export wird als ZIP-Archiv bereitgestellt; der Abruf erfolgt über einen zeitlich begrenzten, personenbezogenen Download-Link. Eine allgemein zugängliche Programmierschnittstelle (API) für Kunden besteht derzeit nicht.
4. Standards und offene Interoperabilitätsspezifikationen (Art. 26 lit. b Data Act)
Verbindliche harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen der Europäischen Union für den Export von Daten aus Diensten dieser Art liegen derzeit nicht vor. Bis zu deren Veröffentlichung verwendet der Anbieter die unter Ziff. 3 genannten offenen, dokumentierten und maschinenlesbaren Formate (JSON nach RFC 8259, CSV nach RFC 4180, PDF nach ISO 32000). Für Immobiliendaten kann auf Anfrage zusätzlich ein Export im branchenüblichen OpenImmo-Format (XML) bereitgestellt werden, soweit die Daten darin abbildbar sind.
5. Gerichtsbarkeit der IKT-Infrastruktur (Art. 28 Abs. 1 lit. a Data Act)
Die Datenbank und die Dateiablage der Plattform werden bei Supabase in der Region EU (Frankfurt am Main, Deutschland) betrieben und unterliegen damit deutschem und europäischem Recht. Die Auslieferung der Website und des Kundenbereichs erfolgt über Netlify und Cloudflare; dort werden keine Kundendaten dauerhaft gespeichert. Einzelne Dienstleister mit Sitz außerhalb der EU/des EWR (insbesondere Supabase, Inc., Netlify, Inc., Cloudflare, Inc., Anthropic PBC, Plus Five Five, Inc. (Resend)) unterliegen für die von ihnen verarbeiteten Daten der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten. Eine vollständige Übersicht der eingesetzten Dienstleister mit Sitz und Rechtsgrundlage der Übermittlung enthält Anhang 2 der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
6. Maßnahmen gegen unrechtmäßigen internationalen Zugang (Art. 28 Abs. 1 lit. b Data Act)
Der Anbieter trifft folgende technische, organisatorische und vertragliche Maßnahmen, um einen unionsrechtswidrigen Zugang von Behörden eines Drittlands zu Kundendaten zu verhindern:
- Speicherung der Kundendaten ausschließlich in der EU-Region der Datenbank- und Speicherinfrastruktur (Frankfurt am Main).
- Verschlüsselung aller Übertragungen (TLS) sowie Verschlüsselung der gespeicherten Daten beim Infrastrukturanbieter.
- Rollen- und Berechtigungskonzept mit datensatzbezogenen Zugriffsregeln, sodass jeder Kunde ausschließlich seine eigenen Daten abrufen kann; administrative Zugriffe sind auf den Anbieter beschränkt und protokolliert.
- Vertragliche Bindung aller Unterauftragnehmer durch Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO; bei Dienstleistern außerhalb der EU/des EWR zusätzlich EU-Standardvertragsklauseln und – soweit verfügbar – Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework.
- Verpflichtung der Unterauftragnehmer, Anfragen von Drittlandbehörden auf Rechtmäßigkeit zu prüfen, den Anbieter – soweit rechtlich zulässig – zu informieren und Daten nur im rechtlich zwingend gebotenen Umfang herauszugeben.
- Der Anbieter gibt Kundendaten an Behörden eines Drittlands nur heraus, wenn ein internationales Übereinkommen (z. B. Rechtshilfeabkommen) dies vorsieht oder die Voraussetzungen des Art. 32 Data Act erfüllt sind; der Kunde wird – soweit rechtlich zulässig – vorab informiert.
7. Kontakt
Anfragen zum Wechsel, zum Datenexport oder zu diesem Register richten Sie bitte in Textform an support@evorimo.de. Das Verfahren für die Einleitung eines Wechsels, Fristen und Entgelte sind in der Vereinbarung zum Cloud-Switching geregelt.